e-Bikes: Finanzierung und Zuschüsse

Die Vorteile von e-Bikes sind zahlreich und daher auch sehr reizvoll. e-Bike Fahren ist umweltfreundlich, gestaltet den Stadtverkehr ruhiger, birgt gesundheitliche Vorteile in sich und bereitet nicht zuletzt auch eine Menge Spaß, Entspannung und Freiheit. Sich ein eigenes Pedelec zu besorgen, liegt also nah. Und doch ist es für Menschen mit einem schmaleren Portemonnaie nicht immer ganz einfach, das Traum e-Bike auf einen Schlag zu finanzieren. Da die zweirädrige Elektromobilität aber nun einmal viele Vorteile hat, gibt es die ein oder andere Möglichkeit, sich den Weg hin zu einem eigenen Pedelec finanziell einfacher zu gestalten. Wir zeigen dir verschiedene Wege, wie du dir den Traum des eigenen e-Bikes vielleicht doch erfüllen kannst!

 

 

Die staatliche Förderung für e-Bikes

e-Bike Förderung der Gemeinden und KommunenEine Version der Kaufprämie vom Bund, wie es sie für Elektroautos gibt, wäre mehr als wünschenswert in Bezug auf e-Bikes. Die Beliebtheit dieser Form der Mobilität steigt schließlich stetig an. Leider gibt es bislang noch keine allumfassende e-Bike-Förderung vom Staat, seit Beginn des Jahres 2018 gibt der Staat aber immerhin zum Kauf eines Lasten e-Bikes wertvolle Euros dazu. Im Rahmen der Kleinserien-Richtline des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist es möglich, 30 % der Ausgaben, höchstens aber 2.500 Euro für ein Lasten e-Bike zurück erstattet zu bekommen. Die Idee im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erkennt den überaus praktischen Charakter von Lasten e-Bikes durchaus an. Immerhin ist dieser Typ von Pedelecs eine hervorragende Option die täglichen Wege, die man ansonsten mit dem PKW bestreitet, stattdessen umweltfreundlich und weit weniger stressig über die Bühne zu bringen. Die Möglichkeit Gepäck jedweder Art auf einer Ladefläche zu transportieren, dabei keine Zeit im Stau der Innenstadt zu verlieren und trotzdem dank Elektromotor zügig unterwegs zu sein, ist reizvoll und entlastet den Verkehr.

 

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Staatliche Förderung für Lasten e-Bikes

Lasten e-Bike Förderung wahrnehmenLeider gibt es aber die ein oder andere Bedingung um von der Kleinserien-Richtlinie zu profitieren. Gefördert werden nur die Lasten e-Bikes, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit genutzt werden. Hier hinein fallen Genossenschaften, freiberuflich Tätige, Krankenhäuser, Kommunen, private Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Auch an das Lasten e-Bike selbst werden mit einer geforderten Mindest-Zuladungskapazität von 150 kg Bedingungen gestellt.

Personen die sich ein Cargo e-Bike zum Herumfahren ihrer Kinder, ihrer Haustiere oder ihrer Einkäufe wünschen, sind von dieser Förderung leider ausgeschlossen. Dieser Umstand ist allerdings noch kein Grund zum Verzweifeln. Ein Blick auf die Angebote von Kommunen und Gemeinden lohnt sich.

 
 
 

e-Bike Förderung der Kommunen

Von der e-Bike Förderung der Kommunen profitierenWährend die Kleinserien-Richtlinie die privaten Anliegen von Lasten e-Bike-Interessierten bisher außer Acht lässt, gibt es ab Mai 2018 in Berlin mit dem Lastenräderförderprogramm die Möglichkeit, einen Zuschuss von 33% der Kaufsumme für ein Cargo e-Bike zu erhalten. Hierfür genügt ein online zu stellender Antrag bei der Stadt Berlin, der jeder und jedem offensteht, der Interesse an einem Lasten e-Bike hat. Dass gerade dieser Typ von Pedelecs spezielle Aufmerksamkeit erfährt, hängt sicherlich mit dem überaus praktischen Charakter zusammen. Schweres Gewicht zu transportieren wird weithin als Aufgabe von PKWs begriffen. Dank des Elektromotors und der Ladefläche können Lasten e-Bikes den Autos aber ohne weiteres den Rang ablaufen. Auch die Stadt München unterstützt den Kauf von Cargo e-Bikes mit 25% der Kaufsumme bis maximal 1.000 Euro, bietet allerdings ebenfalls einen Zuschuss über 25% für andere e-Bikes an, sofern sie beruflich genutzt werden. Tübingen dagegen bietet als bisher einzige Kommune eine Version der Abwrackprämie für Pedelecs an. Das Ausrangieren des alten Motorrollers wird mit einem Zuschuss von 200 bis 500 Euro beim Kauf eines e-Bikes oder Elektrorollers belohnt.

Es kann nicht schaden bei der eigenen Kommune nachzuhaken, ob ähnliche Angebote zur Förderung des Erwerbs von e-Bikes bestehen.

 

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Zahlt die Krankenkasse für mein e-Bike?

Nicht nur Kommunen, bzw. Gemeinden sind Ansprechpartner bei Fragen über Zuschüsse zum e-Bike. Es mag durchaus naheliegen unter gewissen Umständen einmal bei der Krankenkasse anzuklopfen. e-Bike Fahren ist schließlich in vielerlei Hinsicht gesund, so zum Beispiel bei Rücken-, Knie- oder Gelenkbeschwerden und auch um das Herz-Kreislaufsystem in Schwung zu bringen. Leider gibt es aber bisher keine eigene Zertifizierung für e-Bikes, die sie konkret als medizinisches Hilfsmittel ausweisen könnte, weshalb die Übernahme des Pedelec-Kaufpreises von der Krankenkasse eher unwahrscheinlich ist.

Gesundheitliche Vorteile von e-Bikes nutzen
 

Allerdings bieten Krankenkassen noch andere Wege an: Die Techniker Krankenkasse beispielsweise bietet im Rahmen ihres Bonusprogramms die Option, das durch das Programm erworbene Guthaben für den Kauf eines e-Bikes zu verwenden. Dies lässt sich allerdings erst über einen langen Zeitraum realisieren, ist also nicht unbedingt die schnellste Version eines e-Bike Zuschusses.

Etwas rosiger sieht es im Falle von Dreirädern mit Elektromotor aus. Einzelne Modelle verfügen über eine Hilfsmittelnummer. Selbst wenn dem nicht so ist, kann es lohnend sein, sich mit einer ärztlichen Verordnung an die Krankenkasse zu wenden.

 

e-Bike Zuschüsse vom Stromanbieter

Eine weitere Möglichkeit ist es, den Stromanbieter auf Angebote für Zuschüsse zum e-Bike zu prüfen. Da es sich um elektrisch betriebene Fortbewegungsmittel handelt, ist der Zusammenhang zwischen Stromanbieter und Pedelec leicht zu knüpfen. Beim Abschluss bestimmter Stromverträge sind Zuschüsse zum e-Bike Kauf vorgesehen. Sich beim eigenen Anbieter einmal umzusehen oder vielleicht zu einem Konkurrenten zu wechseln, kann sich also lohnen.

 

Das eigene e-Bike günstig finanzieren

e-Bike günstig finanzierenNeben den aufgezählten Möglichkeiten ein kleines Zubrot zum e-Bike zu erhalten, bleibt noch die Frage danach, wie die übrige Summe am besten aufzubringen ist. Ebenso wie beim Autokauf, gibt es auch beim e-Bike Kauf Finanzierungsmöglichkeiten. Aus diesem Grund besteht in allen Shops der e-motion Gruppe die Möglichkeit, ein neues e-Bike zu finanzieren, egal ob es sich um ein e-Mountainbike oder ein Lifestyle e-Bike handeln soll, wobei der Gesamtwert der Finanzierung zwischen 1.000,- € und 20.000,- € liegen muss. In welchem Zeitraum die Zahlung der Raten erfolgt, kann flexibel gewählt und mit einem moderaten Zinssatz von 4,9% auf bis zu 60 Monate ausgedehnt werden. Entsprechend der Kaufsumme und dem gewählten Rückzahlungszeitraum variiert auch die Höhe der Raten. Somit lässt sich die Finanzierung des e-Bikes also gut an den persönlichen Geldbeutel anpassen. Ein Gespräch mit deinem nächstgelegenen e-motion Fachhändler zu diesem Thema lohnt sich also!

Zusätzlich bieten wir von e-motion auch die Möglichkeit einer 0-% Finanzierung zum Erwerb des eigenen Pedelecs an. In diesem Fall werden über einen Zeitraum von zehn Monaten die Raten gezahlt, ohne dass ein effektiver Jahreszins ins Spiel kommt. Mehrmals im Jahr gibt es darüber hinaus Sonderaktionen in deren Rahmen die Laufzeit der 0-% Finanzierung bis zu 30 Monate betragen kann. Hast du Interesse an einer e-Bike Finanzierung bei e-motion, sprich am besten deinen e-motion e-Bike Experten direkt an!

 

Ein e-Bike leasen

Über Zuschuss-Optionen für e-Bikes informierenOb man Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder auch selbstständig ist – die Option des Leasings bietet ganz eigene Vorteile. Das geleaste e-Bike kann im Falls des Leasingangebots von e-motion über 36 Monate privat und beruflich so viel umhergefahren werden, wie einem der Sinn steht. Die Leasingraten werden dabei ganz einfach vom Bruttolohn abgezogen. Für Selbstständige tritt der enorme Vorteil hinzu, dass diese Raten als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar sind. Auch für Arbeitgeber/innen besteht ein Steuervorteil, da e-Bike Leasing als Bonusprogramm für Mitarbeiter/innen subventioniert wird. Du motivierst deine Angestellten und profitierst zugleich davon. Außerdem gilt für e-Bikes auch die 1% Regelung. Pedelecs können vom Arbeitnehmer, ganz wie es auch bei Firmenwagen üblich ist, mit pauschal 1% des Brutto-Listenpreises versteuert und so uneingeschränkt auch privat genutzt werden. Schließlich ist das Zurücklegen des Arbeitswegs mit dem e-Bike angesichts der Vorteile für die Umwelt und die Gesundheit eine mindestens ebenso gute, wenn nicht bessere Option. Erwacht in einem der Wunsch das über zweieinhalb Jahre bewegte e-Bike zu übernehmen, so lässt sich dieser auch erfüllen. Andernfalls eröffnet sich die Chance stets auf dem aktuellen Stand der e-Bike Technik zu sein, indem man nach Ablauf der 36 Monate ein neues e-Bike least.

 

Den günstigsten Weg zum e-Bike finden

Wie sich gezeigt hat, gibt es diverse lohnende Optionen, die man in Anspruch nehmen kann, um die Freude an dieser umweltfreundlichen, staufreien und gesunden Form der Elektromobilität zu genießen. Da die Möglichkeiten ebenso zahlreich, wie womöglich komplex erscheinen, gilt es immer sich reichlich Zeit zu lassen, sich gründlich zu informieren, Beratungsangebote wahrzunehmen und so schließlich den passendsten Weg zum eigenen e-Bike einzuschlagen.

 
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