Steuerliche Behandlung

Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro)-Fahrrädern als Dienstrad

Alle Diensträder, die seit dem 01.01.2019 zum Einsatz kommen, egal ob Fahrrad oder Elektrofahrrad, genießen neue steuerliche Regelungen. Seit 2012 gab es bereits Klarheit: Dienstfahrräder durften vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern für berufliche wie auch private Zwecke überlassen werden. Der geldwerte Vorteil, der durch die Privatnutzung entstand wurde ganz einfach über die 1% Regelung, die man von PKWs kennt, abgegolten.

Nun gibt es weitere Verbesserungen, denn das Fahrrad wie auch das Elektrofahrrad wird nun dem Elektroauto gleichgestellt. Für dieses galt nämlich schon länger die sogenannte 0,5% Regelung für die Versteuerung des geldwerten Vorteils durch Privatnutzung. Diese gilt nun auch für (Elektro)-Fahrräder.

Genau gesagt lässt sich die neue steuerliche Regelung wie folgt zusammenfassen:

Alle Diensträder, die vor dem 01.01.2019 überlassen wurden, werden bzgl. des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung weiterhin mit 1% versteuert.

Alle Diensträder, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 überlassen werden, werden bzgl. des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung mit 0,25% versteuert, sofern sich der Arbeitnehmer an den Kosten beteiligt. Dies geschieht meist durch Gehaltsumwandlung. Während des Jahres 2019 galt zwischendurch die 0,5% Regelung.

Alle Diensträder, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 überlassen werden, werden bzgl. des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung mit 0 % versteuert, sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Dienstrad „kostenfrei / ohne Gehaltsumwandlung“ zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt.


Den genauen Erlass findest du hier zum Download

adobe_logo
Jan 2020 – Erlass der obersten Finanzbehörden – Dienstrad wird mit 0,25% versteuert
Adobe Acrobat Dokument 19.9 KB
adobe_logo
März 2019 – Erlass der obersten Finanzbehörden der Ländern zur Steuerlichen Behandlung zur Überlassung von (Elektro)-Fahrrädern
Adobe Acrobat Dokument 19.9 KB
adobe_logo
November 2012 – Erlass der obersten Finanzbehörden der Ländern zur Steuerlichen Behandlung zur Überlassung von (Elektro)-Fahrrädern
Adobe Acrobat Dokument 17.3 KB

Eine weitere steuerliche Relevanz hat folgende Erörterung die erstmalig Ende 2017 zur Geltung kam. Es geht um die sogenannte 40% Regelung beim Restwert der Diensträder, die der Arbeitnehmer privat am Ende der Laufzeit übernimmt. Kurz gesagt: wer sein Dienstrad am Ende der Laufzeit für einen Preis von unter 40% des Listenpreises „rauskauft“, muss die Differenz zwischen Einkaufspreis und 40% als geldwerten Vorteil versteuern. Das Gute ist, dass viele Dienstrad Anbieter diese Versteuerung über eine Pauschalversteuerung einfach übernehmen.

Die genaue Regelung seitens der Finanzbehörden lässt sich hier nachlesen:
adobe_logo40% Restwert Regelung bei Diensträdern
Adobe Acrobat Dokument 49.0 KB

Als große e-Bike Fachhandelsgruppe mit über 60 Shops, bieten wir bereits seit fast 10 Jahren unseren Kunden auch Diensträder / e-Bike Leasing an. In dieser Zeit haben sich viele Fragestellungen ergeben, die wir dir gerne beantworten!


Noch Fragen? Dann wende dich gerne an unsere Leasing-Experten.


Jetzt Info-Paket für dein Dienstrad-Projekt anfordern

Markus Steuerliche Behandlung
Harald Steuerliche Behandlung

Hallo, wir sind Markus & Harald von e-motion und helfen Dir gerne weiter! Da wir den Überblick über alle Dienstradanbieter im Auge behalten, können wir dir gerne das passende Konzept zuschicken. Auf Wunsch beraten wir Arbeitgeber auch kostenfrei per Telefon oder Videomeeting. Wir verraten dir aber hier schon,  worauf Du bei der Auswahl achten solltest:

  • vermeide versteckte Kosten wie Selbstbehalte oder Sonderzahlungen beim Leasing
  • vermeide versteckte Risiken, z.B. wenn man aufgrund von Krankheit oder Kündigung aus einem 36 Monate-Leasingvertrag raus möchte und es nicht kann
  • vermeide böse Überraschungen, z.B. im Falle eines Diebstahls, wo nicht nur das Rad weg ist, sondern auch der Leasingvertrag ohne direkte Gegenleistung aufgelöst werden kann
Gerne helfen wir dir, Dein Dienstrad Projekt zum Erfolg zu machen, denn wir haben die nötige Erfahrung und Einblicke.

e motion e Bike leasing2 Steuerliche Behandlung

Für Arbeitgeber / Arbeitnehmer

    Ich frage als
    ArbeitgeberArbeitnehmer
    Unsere Firma möchte
    sich nur einmal informierenEin Dienstradkonzept umsetzen
    Ich wünsche
    Kostenfreies Dienstradkonzept & Checkliste für ArbeitgeberTerminvorschlag für kostenfreies 20 Min. Beratungsgespräch mit Dienstrad-Experten
    Das Angebot soll beinhalten
    Vollkasko-Vers. / 0 € SBJahresinspektion (Wert 300 € p.a.)Verschleißschutz (Wert 150 € p.a.)Mobilitäts-/Pannenschutz (Wert 150 € p.a.)Rücknahmegarantie + Ratenschutz bei vorzeitigem Abbruch z.B. wegen Kündigung
    Name
    Funktion
    Firma
    PLZ/Ort
    Anzahl Mitarbeiter
    E-Mail
    Tel (optional)
    Nachricht


    Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

    e motion e Bike leasing1 Steuerliche Behandlung

    Für Selbstständige

      Ich frage als
      Selbstständiger
      Ich wünsche
      Kontakt zum nächsten kompetenten Händler mit großer e-Bike Auswahl und Top-Leasingangebot für Selbstständige
      Das Leasing soll beinhalten
      Vollkasko-Vers. / 0 € SBJahresinspektion (Wert 300 € p.a.)Verschleißschutz (Wert 150 € p.a.)Mobilitäts-/Pannenschutz (Wert 150 € p.a.)Rücknahmegarantie + Ratenschutz bei vorzeitigem Abbruch z.B. wegen Kündigung
      Name
      Funktion
      Firma
      PLZ/Ort
      Anzahl Mitarbeiter
      E-Mail
      Tel (optional)
      Nachricht


      Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.