

Ersparnis
Ersparnis für Arbeitnehmer / Mitarbeiter
Beim e-Bike Leasing kannst du bares Geld sparen im Vergleich zum Privatkauf. Als Arbeitnehmer / Mitarbeiter kannst du die Leasingrate ganz einfach vom Arbeitgeber über eine Gehaltsumwandlung zahlen lassen. Du kannst dich also bei uns ein hochwertiges e-Bike aussuchen, z. B. für 3600 € und überzeugst deinen Arbeitgeber, dass er dir die Leasingrate von ca. 100 € vom Gehalt abzieht. Wenn du mal überlegst, dass vom Bruttogehalt meist gerade mal die Hälfte übrig bleibt, dann ist das doch eine tolle Sache, wenn man die 100 € Leasingrate vom Bruttogehalt, anstelle vom Nettogehalt zahlt. Neben der Brutto-Netto Ersparnis profitierst du auch davon, dass dein Arbeitgeber keine 19 % Mehrwertsteuer auf die Leasingrate zahlen muss, bzw. diese wieder erstattet bekommt. Lediglich die private Nutzung deines “Dienst-e-Bikes / Firmen-e-Bikes” musst du zusätzlich über die 1 % Regelung (seit 2020 sogar nur 0,25 %) versteuern, was bei einem 3600 € Rad gerade mal ca. 9 € im Monat ausmacht.
0 % Ausnahme vom 01.01.2019 - 31.12.2030
Sollte der Arbeitgeber die Leasingrate komplett übernehmen und nicht vom Gehalt abziehen, dann ist der geldwerte Vorteil steuerfrei – es gilt dann die 0 % Regelung.
0,25 % Ausnahme vom 01.01.2019 - 31.12.2030 (gilt seit Jan 2020
Sollte sich der Arbeitnehmer an den Kosten per Gehaltsumwandlung beteiligen, versteuert er lediglich 0,25 % und nicht mehr 1 % als geldwerten Vorteil.
Selbstständige: 0 % Regelung vom 01.01.2019 - 31.12.2030
Bei Selbstständigen geht die 0 % Regelung vom 01.01.2019 – 31.12.2030 sogar noch weiter. Du fährst immer steuerfrei, sofern das e-Bike dem Betriebsvermögen zugerechnet werden kann bzw. die Firma die Leasingrate zahlt.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer kein vertragliches Kaufrecht besitzt und die Übernahme des gebrauchten e-Bikes mit dem Händler frei verhandeln muss. Hiervon hängt dann auch der Grad der Ersparnis ab. Der marktübliche Restwert nach 36 Monaten ist abhängig vom Zustand und der potenziellen Nachfrage nach dem genauen Fahrzeugmodell im Markt und liegt momentan bei ca. 18 % des ursprünglichen Kaufpreises. Da die Finanzbehörden den Restwert eher bei 40 % sehen, kann hier ein geldwerter Vorteil entstehen, den die Leasinganbieter jedoch dann von dritter Seite nach § 37b EStG für den Arbeitnehmer & Arbeitgeber versteuern.
Unter dem Strich ist eine deutliche Ersparnis von i. d. R. von 30 bis 40 % im Vergleich zum Privatkauf möglich, wenn man davon ausgeht, dass der Arbeitgeber meist einen Teil der Kosten übernimmt und sämtlichen Kosten vom Brutto- und nicht vom Nettolohn gezahlt werden.
Ersparnis-Rechner
Mit unserem praktischen Ersparnis-Rechner von unserem Partner dein-jobbike.de kannst du als Arbeitnehmer ganz einfach online ermitteln, wie viel Prozent du im Vergleich zum Privatkauf sparst und wie hoch deine Nettolohnbelastung wäre.
Ersparnis für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende
Als Selbständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender kannst du natürlich auch die Vorteile des e-Bike Leasings nutzen!
- NEU: ab 01.01.2019 bis 31.12.2030 zahlen Selbstständige keine 1 % geldwerten Vorteil mehr, sondern 0 % - die private Nutzung wird also komplett steuerfrei! 
- Du sparst dir hohe Anschaffungskosten und schonst deine Liquidität und Kreditlinie. 
- Falls du vorsteuerabzugsberechtigt bist, sparst du dir die 19 % MwSt. 
- Leasingraten sind als Betriebsausgaben zu 100 % steuerlich absetzbar. 
- Bei einer Steuerlast von ca. 30 % für dein Unternehmen, sparst du also hier schon 30 % bei der Anschaffung, da du die Leasingrate aus dem Umsatz zahlst und nicht vom Gewinn bzw. von deinem privaten Konto. 
- Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Nach 36 Monaten gibst du dein e-Bike zurück und steigst auf ein neues Wunsch e-Bike um und bist somit immer auf dem neuesten Stand der Technik. 
- Alternativ kannst du auch die Übernahme des Fahrzeuges mit dem Händler verhandeln. 
- Du kannst das e-Bike nicht nur geschäftlich als Dienstrad, sondern auch privat nutzen und versteuerst dies über die günstige 1 % Regelung. 
Die Netto und Brutto Leasingrate ist eigentlich nur für Arbeitgeber, Selbstständige und Gewerbetreibende interessant, da sie Aufschluss über den monatlichen Liquiditätsabfluss gibt. Berechne hier die Leasingrate für Fahrräder und e-Bikes aus der Sicht der Selbstständigen & Arbeitgeber.
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Über unseren Partner dein-jobbike.de erhältst du alle Infos, wie du dein e-Bike-Leasing einfach realisierst – mit steuerlichen Vorteilen und klarer Abrechnung.
Auf dein-jobbike.de kannst du ein kostenloses Info-Paket anfordern und direkt eine persönliche Beratung vereinbaren – telefonisch per Rückruf oder schriftlich per Anfrage. So bekommst du alle Details, um dein e-Bike-Leasing inklusive Zubehör einfach und attraktiv zu gestalten.


